NOVA - das müssen Sie wissen
Seit 01. Juli 2021 unterliegen auch Klein-LKW (N1) – also Kastenwägen, Pick Ups (Ranger) etc. – der gesetzlichen Normverbrauchs-Abgabe = NoVA.
Durch die Ökologisierung der Steuerreform wird die NoVA-Schraube weiter angezogen. Das hat die Folge, dass speziell Unternehmer ihre Fahrzeuge ab 01. Juli 2021 großteils deutlich teurer anschaffen müssen.
Teilweise kann man mit einer NoVA-Belastung von über € 10.000,– netto rechnen. Die NoVA-Berechnung ist abhängig vom CO²-Wert eines Fahrzeuges und wird mit folgender Formel berechnet:
CO²-Wert des Fahrzeuges minus 165g : 5 = NoVA-Wert in %. Zusätzlich gibt es über 253g einen Malus pro Gramm von € 50,–.
Die Werte werden jährlich angepasst, z.B. ab 01. Jänner 2022 ist der CO²-Abzugsbetrag 160 g/km, der Malus-Grenzwert 238g/km, der Malus-Betrag € 60,- und der Höchststeuersatz 60%.
Die NoVA Vorschauberechnung basiert aufgrund der derzeit bekannten Berechnungsgrundlage ohne Indexierung des Fahrzeugpreises in die Jahre 2022 – 2024. Aktionspreis nur gültig für Gewerbekunden (Gewerbeschein Voraussetzung). Kalkulation basierend aufgrund der 2021 Q1 geltenden Ford Marketing-/Fuhrpark-Ausschreibungen. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Stand Februar 2021.